Satzung
Grundsätze
Der Tauschring Lüneburg ist ein Zusammenschluss von Menschen, die sich gegenseitige Unterstützung anbieten. Er ist gemeinnützig, nicht gewinnorientiert sowie politisch und konfessionell neutral.
Im Tauschring werden Dienstleistungen, Wissen und Können sowie Selbstproduziertes getauscht. Jedes Mitglied macht Angebote und nimmt Leistungen von anderen entgegen.
Ziel des Tauschringes ist die Nutzung brachliegender Fähigkeiten, die Förderung der Selbsthilfe, der Kreativität, sowie der nachbarschaftlichen Kontakte und Hilfen, auch durch gelegentliche Freizeitaktivitäten.
Unabhängig von Geld werden getauschte Angebote in Zeiteinheiten berechnet und in Punkten auf den Mitgliederkonten verwaltet.
Alle Leistungen sind gleichwertig. Zum Beispiel ist eine Stunde Gartenarbeit gleich viel wert wie eine Übungsstunde mit dem Smartphone.
Mitgliedschaft
Mitglied kann jede volljährige Person werden. Voraussetzung hierfür ist die Teilnahme als Gast an mindestens einem Tauschringtreffen, ein persönliches Aufnahmegespräch sowie eine schriftliche Beitrittserklärung. Weitere Voraussetzung ist das Einreichen von mindestens einem Tauschangebot, das man anbieten möchte.
Der Kostenbeitrag für die Mitglieder pro Jahr wird jährlich auf der Mitgliederversammlung beschlossen. 2024 beträgt dieser zehn Euro je Mitglied.
Das Mitglied erklärt durch seinen Beitritt seine Bereitschaft, die Satzung des Tauschrings einzuhalten und die anfallenden Gebühren zu zahlen.
Jedes Mitglied erhält ein Punkte-Konto, auf dem die Zeiteinheiten in Punkten von dem Koordinationsteam gutgeschrieben oder belastet werden.
Die Mitglieder erhalten regelmäßig eine aktuelle Mitgliederliste, der sie Anschriften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen und Punktestand aller Mitglieder entnehmen können. Änderungen sind zeitnah mitzuteilen.
Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das Hauptorgan des Tauschrings. Die Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich per E-Mail und mit den vorgesehenen Tagesordnungspunkten mindestens zwei Wochen vor dem anberaumten Termin.
Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Personen des Koordinationsteams (s.u.) anwesend sind. Jedes anwesende Mitglied hat eine Stimme, das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden. Enthaltungen bei Stimmabgabe zählen als nicht abgegebene Stimmen. Ein Beschluss gilt als angenommen, wenn die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder zustimmt.
Die Mitgliederversammlung findet jährlich im ersten Halbjahr statt. Vorgelegt werden ein geprüfter Kassenbericht, eine Übersicht über das Verwaltungspunktekonto (s.u. bei Tauschaktionen) sowie Statistiken zu Tauschaktivitäten, Mitgliederentwicklung und Berichte zu allgemeinen Aktivitäten des Tauschrings.
Von jeder Mitgliederversammlung wird ein Protokoll mit sämtlichen Beschlüssen und Berichten gefertigt und per E-Mail an die Mitglieder versendet.
Eine Auflösung des Tauschrings geschieht über die Mitgliederversammlung. Der Tauschring gilt als aufgelöst, wenn mindestens zwei Drittel der anwesenden Mitglieder dafür stimmen.
Das eventuell vorhandene restliche Vermögen geht an einen vorher festgelegten gemeinnützigen Verein. Ein Nachweis darüber wird an alle Tauschringmitglieder versandt.
Koordinationsteam
Die Mitglieder des Tauschrings Lüneburg wählen ein Koordinationsteam, welches den Tauschring organisiert und koordiniert. Es besteht aus 3-5 Mitgliedern. Es wird jährlich auf der Mitgliederversammlung bestätigt / neu gewählt. Es ist gegenüber den Mitgliedern des Tauschrings rechenschaftspflichtig und für alle Verwaltungstätigkeiten verantwortlich. Es verpflichtet sich zu größtmöglicher Transparenz.
Zentrale Aufgaben des Koordinationsteams:
– Gestaltung der monatlichen Treffen
– Führung der Punktekonten
– Führung der Mitgliederlisten
– Führung des Kassenbuchs
– Aktualisierung und Herausgabe der Tauschringzeitung
– Bearbeitung des Schriftverkehrs und Versendung der Protokolle
– Führung der Aufnahmegespräche
– Vertretung des Tauschrings in allen Angelegenheiten nach außen
– Vorbereitung und Durchführung der jährlichen Mitgliederversammlung
– Umsetzung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung
– Pflege der Website
Weitere Aufgaben des Koordinationsteams:
Freizeitaktionen, Zusammenarbeit mit Lüneburger Initiativen, Vorbereitung und Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen, Kontakt zu anderen Tauschringen, Förderung von Tauschaktionen untereinander, Gestaltung und Druck neuer Flyer. Das Koordinationsteam kann diese Aufgaben an Mitglieder des Tauschringes übertragen.
Zwei KassenprüferInnen, die einmal jährlich gemeinsam die Kasse und die Punkteverbuchung prüfen, werden jährlich in der Mitgliederversammlung gewählt. Sie gehören nicht zum Koordinationsteam.
Tauschaktionen
Die Tauschangebote der Mitglieder werden in der Tauschringzeitung veröffentlicht; nur mit Namenskürzel und Mitgliedsnummer versehen.
Bei Beendigung oder Veränderung des Angebots teilen die Mitglieder dies dem Koordinationsteam mit, damit dies in der Tauschringzeitung geändert wird.
Die Tauschringzeitung wird zu Informationszwecken für Interessenten bereitgehalten und ist auf der Internetseite www.tauschring-lueneburg.de öffentlich einsehbar. Sie wird laufend aktualisiert.
Die Tauschaktionen werden in Zeiteinheiten verrechnet und als Punkte dem Konto gutgeschrieben bzw. belastet: 1 Punkt wird für 15 Minuten, 2 für 30 Minuten, 4 für eine Stunde Leistung verbucht. Die kleinste Zeiteinheit sind 15 Minuten.
Die Mitglieder nehmen direkt miteinander Kontakt auf, einigen sich auf die Tauschaktion und die dafür zu verbuchenden Punkte, einschließlich der eventuell anfallenden Wegekosten.
Beide TauschpartnerInnen quittieren die Art der Leistung, das Datum und die Punkte auf dem Quittungsformular mit ihrer Unterschrift. Die Quittung wird bis 4 Wochen nach der erbrachten Leistung beim Koordinationsteam eingereicht. Dies ist in Papierform möglich oder auch per E-Mail (Foto/Scan). Dies gilt bis zur Einführung einer digitalen Punkteverbuchung.
Der ZeitgeberIn werden die Punkte gutgeschrieben. Das Konto der ZeitnehmerIn wird mit der gleichen Punktzahl belastet. Jedes Mitglied übernimmt in Eigenverantwortung die Kontrolle über ihren/seinen Punktestand.
Jedem Mitglied wird 1 Punkt pro Quartal von seinem Konto als Verwaltungsaufwand auf das Verwaltungspunktekonto gebucht. Das Koordinationsteam verpflichtet sich, im Jahresbericht die Verwendung dieser Punkte schriftlich darzustellen.
Um ein reges Tauschen zu gewährleisten, berücksichtigt jedes Mitglied auch den Punktestand der anderen Mitglieder. Es sollte angestrebt werden, dass eine Obergrenze des persönlichen Punktekontos von 100 und eine Untergrenze von -25 nicht über/unterschritten wird. Hat ein Mitglied mehr als 25 Minuspunkte, können Leistungen nur in Absprache mit dem Koordinationsteam in Anspruch genommen werden
Datenschutz
Jedes Mitglied unterschreibt die beiliegende Einverständniserklärung nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und die Verpflichtungserklärung zum sorgfältigen Umgang mit Mitgliederdaten.
Die persönlichen Daten der Mitglieder werden nur zu Tauschzwecken genutzt und nicht an Dritte weitergegeben. Nicht mehr benötigte Mitgliederlisten sind gemäß den Bestimmungen zum Datenschutz verantwortungsvoll zu entsorgen.
In der Tauschringzeitung werden die Angebote der Mitglieder veröffentlicht. Die Mitglieder erscheinen in der Zeitung nicht mit Namen, sondern mit ihren Mitgliedsnummern und selbst gewählten Kürzeln.
Tauschring – Haftung
Die Haftung und Verantwortung für Tauschaktionen trägt jedes Mitglied selbst. Die Regelung der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Verhältnisse ist Sache der Mitglieder. Der Tauschring haftet nicht für an Mitglieder gerichtete Steuerforderungen oder Haftpflichtansprüche.
Der Tauschring übernimmt ebenso keinerlei Garantie, Gewährleistung, Haftung und Verantwortung jedweder Art, zum Beispiel für eventuell notwendige Fachkenntnisse der Mitglieder, die Erbringung von Gegenleistungen, Wert und Qualität der erbrachten Leistungen, schuldrechtliche Beziehungen.
Für eventuell auftretende rechtliche Konsequenzen sind die Mitglieder selbst verantwortlich.
Die auf den Zeitkonten verbuchten Werte sind moralische Guthaben und Verpflichtungen. Sie sind ein Versprechen und können nicht in Form von Geld eingefordert werden. Hiervon abweichend müssen nicht ausgeglichene Minuspunkte bei Austritt durch Geldleistung ausgeglichen werden. Näheres ergibt sich aus der nachfolgenden Regelung (Austritt/ Ausschluss). Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Austritt/Ausschluss
Will ein Mitglied austreten, so ist das Austrittsgesuch dem Koordinationsteam schriftlich, telefonisch oder persönlich mitzuteilen und das Konto zuvor auf null zu bringen.
Kann der Kontostand nicht durch Tauschgeschäfte ausgeglichen werden, können Punkte-Guthaben auf andere TeilnehmerInnen oder das Verwaltungskonto übertragen werden.
Sollte dies nicht möglich sein, wird für je 4 Minuspunkte eine Gebühr von 5 Euro als Ausgleich erhoben.
Schwere Verstöße gegen die Grundsätze und Tauschregeln oder Schädigungen von Tauschpartnern können den Ausschluss aus dem Tauschring zur Folge haben. Dieser wird vom Koordinationsteam mehrheitlich beschlossen und endgültig ausgesprochen.
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