Tauschring Lüneburg

Unsere Tauschregeln

Der Tauschring Lüneburg arbeitet nicht gewinnorientiert. Er ist politisch und konfessionell neutral.

Die TeilnehmerInnen tauschen Fähigkeiten in Form von Hilfeleistungen bargeldlos miteinander aus. Die getauschten Hilfeleistungen werden in Zeiteinheiten berechnet und in Punkten auf deren Teilnehmerkonto verwaltet.

Ein ständiges Geben und Nehmen lässt den Tauschring Lüneburg zu einem lebendigen Tauschring werden: Jede TeilnehmerIn macht Angebote und nimmt Hilfeleistungen von anderen TeilnehmerInnen entgegen.

Ziel des Tauschringes ist die Nutzung brachliegender Fähigkeiten, Förderung der Selbsthilfe und Kreativität sowie der nachbarschaftlichen Kontakte und Hilfen.

Teilnahme

TeilnehmerIn kann jede volljährige Person durch schriftliche Beitrittserklärung und persönliches Aufnahmegespräch werden.

Der Tauschring behält sich vor, die BewerberIn abzulehnen.

Die TeilnehmerIn erklärt durch ihren Beitritt ihre Bereitschaft, die Grundsätze und Tauschregeln des Tauschrings einzuhalten und die anfallenden Gebühren zu zahlen.

Voraussetzung für die Teilnahme ist das Einreichen von mindestens einem Angebot. Der Kostenbeitrag für die TeilnehmerInnen beträgt ab 2024 zehn (10,00) € pro Jahr.

Hiervon werden u.a. die Werbung, die Tauschringzeitung, Telefon- und Portokosten der Tauschringverwaltung finanziert.

Jede TeilnehmerIn erhält ein Konto, auf dem die Zeiteinheiten in Punkten von der Projektgruppe gutgeschrieben oder belastet werden.

Pro Quartal wird jedem Teilnehmer ein Punkt von seinem Konto als Verwaltungsaufwand abgebucht.

Jede TeilnehmerIn kann nur ein Konto beim Tauschring eröffnen.

Die TeilnehmerInnen erhalten regelmäßig eine aktuelle TeilnehmerInnenliste, der sie Anschriften, Telefonnummern und Punktestand entnehmen können.

Adress-, Telefon- und Emailänderungen sind der Projektgruppe möglichst zügig mitzuteilen.

Projekt

Die TeilnehmerInnen des Tauschrings Lüneburg benennen eine Projektgruppe, welche den Tauschring organisiert und koordiniert. Sie ist für die Führung der Punktekonten, die Veröffentlichung der Tauschring-Zeitung und den Schriftverkehr zuständig. Die Projektgruppe ist gegenüber den Mitgliedern des Tauschrings rechenschaftspflichtig und für alle Verwaltungstätigkeiten verantwortlich.

Die Teilnahme an der Projektgruppe steht grundsätzlich jedem Mitglied offen.

Die Mitglieder der Projektgruppe werden jeweils für ein Jahr bestätigt bzw. neu gewählt. Sie bekommt für ihre Arbeit quartalsweise eine festgelegte Punktezahl, darüber hinaus anfallende Stunden sind freiwillig.

Die Projektgruppe lädt zu regelmäßigen TeilnehmerInnenversammlungen ein, bei denen sich die TeilnehmerInnen kennen lernen können und die Projektgruppe Anregungen und Kritik entgegen nimmt. Gesuche und Angebote können vorgetragen werden, neue TeilnehmerInnen können sich vorstellen und informieren.

Tauschaktionen

Die Tauschangebote und -nachfragen werden bis auf Widerruf in der Tauschringzeitung veröffentlicht.

Die TeilnehmerInnen sind verpflichtet, bei Beendigung des Angebotes oder der Nachfrage dies der Projektgruppe mitzuteilen.

Die Tauschaktionen werden in Zeiteinheiten verrechnet und als Punkte dem Konto gutgeschrieben bzw. belastet: 1 Punkt wird für 15 Minuten, 2 für 30 Minuten, 4 für eine Stunde Hilfeleistung verbucht. Die kleinste Zeiteinheit sind 15 Minuten.

Die TeilnehmerInnen nehmen direkt miteinander Kontakt auf, einigen sich auf die Tauschaktion und die dafür zu verbuchenden Punkte. Die ZeitnehmerIn quitttiert der ZeitgeberIn die vereinbarten Punkte auf einem Quittungsformular. Dieses wird von der ZeitgeberIn bei der Projektgruppe eingereicht, welche die Punkte ihrem Konto gut schreibt. Das Konto der ZeitnehmerIn wird mit der gleichen Punktezahl belastet.

Die Anrechnung von Wegezeiten vereinbaren die TauschpartnerInnen miteinander.

Erbrachte Leistungen werden nur mit unterschriebenen und vollständig ausgefüllten Quittungen verbucht, die spätestens 4 Wochen nach der erbrachten Leistung bei der Projektgruppe eingereicht werden müssen.

Der Tauschring übernimmt keine Verantwortung für fehlerhafte Buchungsaufträge und gibt diese unbearbeitet zurück.

Das Konto jeder TeilnehmerIn darf in den ersten zwei Jahren der Mitgliedschaft durch Tauschvorgänge bis maximal 20 Punkte ins Minus geraten, danach bis minus 50 Punkte. Nur auf Antrag kann dieses Minus vorübergehend überschritten werden, das entscheidet die Projektgruppe (besondere Lebensumstände, aktive Mitgliedschaft usw.)

Jede TeilnehmerIn trägt in Eigenverantwortung die Kontrolle über ihre Punktezahl. Diese wird beim regelmäßigen Treffen über die Vorlage der aktuellen Teilnehmerliste bekannt gegeben und kann ggf. bei der Projektgruppe nachgefragt werden.

Tauschring-Zeitung

In der Tauschring-Zeitung werden die Tausch-Angebote der Teilnehmer mit Namenskürzel und Mitgliedsnummer veröffentlicht.

Die Zeitung wird regelmäßig an die Mitglieder verteilt, zu Informationszwecken für neue Interessenten ausgelegt und ist auf unserer Internetseite www.tauschring-lueneburg.de einsehbar. Sie erscheint mindestens einmal jährlich und wird aktualisiert.

Datenschutz

Jede TeilnehmerIn unterschreibt die beiliegende Einverständniserklärung nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und die Verpflichtungserklärung zum sorgfältigen Umgang mit Mitgliederdaten.

Die Daten der TeilnehmerInnen werden nur zu Tauschzwecken genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.

In der Tauschringzeitung werden die Angebote der Teilnehmer regelmäßig veröffentlicht. Die Mitglieder erscheinen in der Zeitung nicht mit Namen, sondern mit ihren Mitgliedsnummern und selbst gewählten Kürzeln.

Tauschring – Haftung

Die Haftung und Verantwortung für Tauschaktionen trägt jede TeilnehmerIn selbst. Die Regelung der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Verhältnisse ist Sache der TeilnehmerInnen. Der Tauschring haftet nicht für an TeilnehmerInnen gerichtete Steuerforderungen oder Haftpflichtansprüche.

Der Tauschring übernimmt ebenso keinerlei Garantie, Gewährleistung, Haftung und Verantwortung jedweder Art, zum Beispiel für eventuell notwendige Fachkenntnisse der TeilnehmerInnen, die Erbringung von Gegenleistungen, Wert und Qualität der erbrachten Leistungen, schuldrechtliche Beziehungen.

Für eventuell auftretende rechtliche Konsequenzen sind die TeilnehmerInnen selbst verantwortlich.

Die auf den Zeitkonten verbuchten Werte sind moralische Guthaben und Verpflichtungen. Sie sind ein Versprechen und können nicht in Form von Geld eingefordert werden. Hiervon abweichend müssen aber nicht eingelöste Minuspunkte bei Austritt durch Geld ausgeglichen werden. Näheres ergibt sich aus der nachfolgenden Regelung (Austritt/ Ausschluss). Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Austritt/Ausschluss

Will eine TeilnehmerIn austreten, so ist der Austritt der Projektgruppe schriftlich, telefonisch oder persönlich mitzuteilen und das Konto zuvor auf Null zu bringen.

Kann der Kontostand nicht durch Leistungstausch ausgeglichen werden, können Punkte-Guthaben auf andere TeilnehmerInnen oder die Verwaltung übertragen oder Punkte-Schulden von anderen übernommen werden.

Sollte dies nicht möglich sein, wird für je 4 Minuspunkte eine Gebühr von 5 Euro als Ausgleich erhoben.

Schwere Verstöße gegen die Grundsätze und Tauschregeln oder Schädigungen von Tauschpartnern können den Ausschluss aus dem Tauschring zur Folge haben. Dieser wird von der Projektgruppe mehrheitlich beschlossen und endgültig ausgesprochen.

Sonstiges

Diese Tauschregeln können durch Mehrheitsbeschluss einer Teilnehmerversammlung geändert werden. Beschlussfähigkeit besteht, wenn mindestens ein Drittel aller Teilnehmer und mindestens die Hälfte der Projektgruppe des Tauschrings anwesend sind.

Lüneburg im Mai 2018